Nochmal zum Thema 2 Zylinder und DIN (@ Jürgen ich hoffe die Info ist hier ok), da ja bezweifelt wurde dass dies genormt ist:
DIN EN 14043:2014-045.1.5.13.1.4 Jede der folgenden Bewegungen muss über mehr als einen Antrieb verfügen:
- Aufrichten, Neigen;
- Ausfahren, Einfahren (ein Windensystem ist von dieser Anforderung nicht betroffen);
- Nivellierung der Leiter;
- Nivellierung des Rettungskorbes.
Wenn ein einzelnes Antriebssystem für die Drehbewegung verwendet wird, muss der Sicherheitsfaktor gegen Bruch mindestens 4 betragen.
5.1.5.13.1.5 Jedes redundante Tragsystem (z. B. parallele Systeme) muss bei Versagen eines Elements dieses Systems mindestens in der Lage sein, die Drehleiter in der ungünstigsten Stellung zu halten.
Der erforderliche Sicherheitsfaktor für jedes Funktionselement der kinematischen Kette, die das Tragsystem mit der Last verbindet, muss mindestens 2,5 für einfache Systeme und mindestens 2,2 für redundante Systeme (alle Systeme zusammen) gegen Bruch betragen; ausgenommen sind die in 5.1.5.13.1.4, 5.1.5.13.2 und 5.1.5.13.3 geforderten Sicherheitsfaktoren.
Ein Dank an Hr. Niels Walle von Drehleiter.info für die zur Verfügugnstellung der Norm.
Bezüglich der Historie habe ich mal Metz und Magirus angeschrieben. Wenn Antwort kommt werde ich berichten.