Frank Diepers hat geschrieben:
Tja, hoffentlich hat die Polizei in dem Sprinter nicht mehr Frontblitzer eingebaut als die Polizei selbst erlaubt! Wo kein Kläger.....
Man schaue nur nach BY und HH, wieviele Streigenwagen dort mit Springlicht unterwegs sind.
Also alles was die StVZO zum Thema sagt ist:
(3)Mit einer oder mehreren Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht) dürfen ausgerüstet sein:
1. Kraftfahrzeuge, die dem Vollzugsdienst der Polizei, der Militärpolizei, der Bundespolizei oder des Zolldienstes dienen, insbesondere Kommando-, Streifen-, Mannschaftstransport-, Verkehrsunfall-, Mordkommissionsfahrzeuge,
...
Kennleuchten für blaues Blinklicht mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne sind an Kraftfahrzeugen nach Satz 1 zulässig, jedoch bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen nur in Verbindung mit Kennleuchten für blaues Blinklicht (Rundumlicht).
Dabei fällt mir gerade mal auf, das FW/RD/etc. keine Fahrzeuge nach Satz 1 sind, die StVZO sieht Frontblitzer also nur für die Pol. und anverwandtes vor - ich bin verwirrt (wenn auch nicht überrascht
).
Für Hessen habe ich einen Erlass vom HmdI im kopf, welcher irgendwann mal im Florian Hessen erschien und bestimmte Anordnungen von Blaulichtern, FroBlis und Folienbeklebung ohne gesonderte Genehmigung erlaubt.