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 Betreff des Beitrags: Die "Idioten" von der Feuerwehr
BeitragVerfasst: 28.02.2008, 22:31 
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Hallo zusammen
Das habe ich grade beim rumsuchen in meinen Unterlagen gefunden.

Die "Idioten" von der Feuerwehr

Stellen Sie sich bitte einmal vor, dass Sie an einer Hauptverkehrsstraße oder in der Nachbarschaft einer Rettungswache wohnen.
Nachts um drei Uhr fährt– mit Tatü Tata und Radau- die Feuerwehr, der Rettungsdienst, das technische Hilfswerk oder eine der anderen Hilfsorganisationen mit ihren größtenteils freiwilligen und somit "unbezahlbaren" Helfern an Ihrem Haus vorbei.
Sie werden sofort wach und denken eventuell: ...
... "Hoffentlich kommen die noch rechtzeitig?"
oder...
... "Na ja, nach §35 StVO müssen die ja mit Blaulicht und Martinshorn fahren"
oder (am wahrscheinlichsten !)
... "Müssen diese Idioten wieder so einen Krach machen?"

Aber haben Sie auch schon einmal daran gedacht, ...
... dass diese Idioten vor fünf Minuten noch genauso friedlich in ihrem Bett schlummerten wie Sie?
oder
... dass diese Idioten auch um sechs Uhr früh wieder raus müssen, wie Sie?
oder
... dass diese Idioten, wenn sie nach zwei oder drei Stunden wieder ins Bett fallen sowieso nicht mehr schlafen können? Weil man halt nicht so gut schläft, wenn man gerade einen Menschen aus einem brennenden Haus oder verunfallten Fahrzeug gerettet hat!


Aber wahrscheinlich werden Sie gar nicht wach, weil unsere Fahrer aus Rücksicht auf Sie trotz § 35 StVO das Martinshorn auslassen (und so auf eigenes Risiko gegen die StVO verstoßen), oder weil Sie nicht an einer Hauptverkehrsstraße wohnen. Dann haben Sie eben Glück und brauchen sich nicht über die "Idioten" von der Feuerwehr, dem Rettungsdienst, dem THW oder von den anderen Hilfsorganisationen aufzuregen.


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BeitragVerfasst: 28.02.2008, 23:51 
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Wie war, bei uns hat sich mal ein Bürger wegen diesem Lärm aufgeregt und der ist Anwalt für Verkehrsrecht !


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BeitragVerfasst: 29.02.2008, 06:44 
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Mittlerweile darf man auch bei Nacht nicht nur mit sondern auch ohne Horn fahren , aber an Knotenpunkten und Gefahrstellen muß es rechtzeitig an sein .
Und die , die am lautesten um Hilfe schreien , meckern noch lauter wenn das Horn an ist . Aber hier geht es um unser Leben und unsere Sicherheit !

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BeitragVerfasst: 29.02.2008, 14:12 
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Dieses Problem haben wir auch. Wir werden zusätzlich bei Zugalarm über Sirene alamiert. Direkt gegen über unserer Wache sind neue Leute eingezogen und die Probleme fingen an. Wir haben eine unübersichtliche Kreuzung beim rausfahren und wenn ich Maschi bin (das zu 90%) egal welche Uhrzeit HORN kurz an und raus. Ein Kollege hatte nachts an der Stelle schon einen Unfall mit nem Taxi. Bei der Frage "Hatten sie Sondersignal an?" und ein Nein kam, Schuldfrage 100% mein Kollege und Lappen erstmal weg :evil:


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BeitragVerfasst: 29.02.2008, 20:19 
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wir wollen den Bürgern (Menschen) helfen und die legen uns Steine in den Weg, da macht das schönste Hobby keinen Spass mehr
:oops: :evil:


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BeitragVerfasst: 01.03.2008, 10:05 
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Hallo,

ich gebe euch grundsätzlich vollkommen recht, aber darf ich auch mal etwas anderes anführen? Stellt euch mal vor, ihr wohnt in einer Millionenstadt (z.B. Berlin) und dann vielleicht noch in einem Problembezirk (z.B. Neukölln oder Kreuzberg). Direkt gegenüber befindet sich eine Feuerwache, auf der 1 bis 2 RTW`s stationiert sind und die (statistisch gesehen) im 20-Minuten-Takt 24 Stunden am Tag ausrücken. Zu allem Überfluss befindet sich natürlich keine 100m entfernt eine stark befahrene Kreuzung, die meist überquert werden muss; dass diese natürlich nicht besonders gut einsehbar ist, brauche ich vermutlich nicht zu erwähnen. Heißt also das "Martinshorn" begleitet dich den ganzen Tag und die ganze Nacht. Ich kann mir daher schon vorstellen, dass hier manche Anwohner, ich sage es mal vorsichtig, gereizt reagieren und solche Gedanken im Kopf haben wie weiter oben schon geschildert. Verübeln kann ich ihnen das eigentlich nicht.

In diesem Zusammenhang: Gab es nicht mal eine sogenannte "Tag-/Nachtschaltung" für die Sondersignale? Bei dieser Schaltung wurde in den Nachtstunden die Dezibelzahl erheblich reduziert. Gibt es das nicht mehr?

Gruß
Dirk

PS: Die "Berliner - Insider" können ja mal raten von welcher Wache hier die Rede ist! :wink:

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"Firefighters - The Bravest of the World!" - "Wer von nichts eine Ahnung hat, kann wenigstens überall mitreden!"


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BeitragVerfasst: 01.03.2008, 10:48 
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@Dirk : Was bringt mir die Nachtschaltung , wenn es dann Idioten gibt , die vor dir herfahren und die Mucke voll auf haben und nicht mal die blauen Lampen im Rückspiegel oder an den Schildern vor sich reflektieren sehen . Da hilft oft nur noch die Presse auf dem Dach !

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BeitragVerfasst: 01.03.2008, 11:18 
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Moin zusammen,
Das Problen scheint sich komplett durch`s Ländle zu ziehen. Ein schönes Beispiel haben (hatten) wie hier oben auch. Bis zur Standortüberarbeitung der Rettungswachen im Kreis war ein RTW direkt in der Feuerwache der FF Büsum stationiert. Diese liegt mitten im Ort und die Ausfahrt erfolgt über einen großen Pakplatz, der u.A. als ZOB (ZentalerOmnibusBahnhof) und als "Marktplatz" genutzt wird. Nun war an JEDEM Sa. das Problem, das irgend ein Marktstand die Ausfahrt versperrte und die RTW Besatzung das Fahrzeug lieber schon rechtzeitig vorne an die Straße stellen musste. Geht ja aber noch...... Als aber dann noch das Ersuchen (formuliert als "Bitte" mit eindringlicher Aufforderung zur schnellen Umsetzung) der Büsumer Stadtväter kam im Ortsbereich alle Einsätze OHNE Martinshorn zu fahren war schluss mit lustig. Am schönsten war die Begründung: Büsum sei ja schließlich ein Kurort und es macht keinen guten Eindruck wenn, bei dem gesunden Klima, andauernd der Krankenwagen mit TaTüTaTa durch den Ort rast.... :roll: :evil: :cry:
Mittlerweile hat sich das Problen zwar gelöst, da der RTW außerhalb des Ortes eine neue Rettungswache bekommen hat - aber der Nachgeschmack bleibt.

Zitat:
PS: Die "Berliner - Insider" können ja mal raten von welcher Wache hier die Rede ist!

iss ja nicht so wie in Prenzelberg..... :) :wink:

Ich versuche bei Sonderrechtsfahrten eigentlich immer soviel Rücksicht zu nehmen wie möglich. Nachts um 3:00 muss ich nicht unbedingt kompl. mit Horn durchfahren. An unübersichtlichen Stellen oder im "Zweifelsfall" - keine Frage - ICH habe als Fahrer die Verantwortung für alle (im Fahrzeug) und wenn es schief geht habe ICH die Torte im Auge. Da verstehen die Gerichte auch keinen Spaß!

Außerdem ist es ja mit ALLEN Einsätzen so eine Sache........
weil - wenn es DRINGEND gewesen währe, hätte man ja früher angerufen :D :D :wink:

Gruß Guido

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erst Lackiert und dann zersägt


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BeitragVerfasst: 01.03.2008, 11:40 
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Ihr habt alle irgendwie Recht. Die Urzeit und Verkehrssituation ist auch entscheidend. Jeder sollte für sich entscheiden wie er fährt. Aber immer dran denken "1000 mal geht es gut" :roll:

Trotz all dem für alle die ein Einsatzfahrzeug fahren Safety First :wink:


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BeitragVerfasst: 01.03.2008, 13:43 
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Mir fällt auf, dass besonders Leute, die neu in die Nachbarschaft einer Wache ziehen, sich sehr schnell beschweren.
Da kam vorm Ordnungsamt aber dann mal die Aussage "Das hätten sie sich schon vorher denken können, das es gegenüber einer Rettungswache öfters vorkommt dass das Martinshorn eingeschalten wird! Seien sie froh das die Rettungsdienstmitarbeiter damit schon sehr sparsam umgehen! Rein rechtlich dürfen sie es nämlich nicht ausschalten!" Beschwerde abgewiesen.

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Wer glaubt das Gruppenführer Gruppen führen, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.


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BeitragVerfasst: 01.03.2008, 16:21 
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Ja mit den Mitbürgen hat man es nicht immer leicht. Wir wurden zwar noch nie angeflaumt wenn wir Nachts mit Horn ausrücken. Aber eine Gruppe älterer Damen hat mal bei der Branddirektion angerufen und wollte durchsetzten, dass unsere Spinde aus der Fahrzeughalle geschafft werden, weil Sie sich gestört fühlten wenn wir uns dort umgezogen. (Wir haben durchsichtige Tore, aber interressant dass die Damen immer dann ZUFÄLLIG am Fenster standen, wenn in der Halle Licht anging)

Da fragt man sich doch genau wie bei der eigentlichen Frage dieses Threads, was für Probleme manche Menschen haben

:roll:

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Einheit 215
Löschgruppe Margarethenhöhe


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BeitragVerfasst: 01.03.2008, 19:38 
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Hallo,

oha. "Die Geschichte der Sondersignale ist eine Geschichte voller Mißverständnisse..." Wie finde ich denn hier mal einen eleganten Einstieg? Vielleicht so:

Alex Müller hat geschrieben:
Wie war, bei uns hat sich mal ein Bürger wegen diesem Lärm aufgeregt und der ist Anwalt für Verkehrsrecht !

Das - die Profesion des Bürgers - erklärt schon mal, warum er sich mit der StVO auskennt, da steht nämlich absolut nichts wie z.B.:

Dirk Lambertz hat geschrieben:
nach §35 StVO müssen die ja mit Blaulicht und Martinshorn fahren

oder
Zitat:
trotz § 35 StVO das Martinshorn auslassen (und so auf eigenes Risiko gegen die StVO verstoßen)

Das ist schlicht und einfach nur falsch und Unsinn und insofern schon mal ein ungünstiger Einstieg. Zur Erinnerung bzw. der ein oder andere wird es vielleicht das erste Mal tatsächlich lesen:

Der § 35 StVO regelt bzw. enthält die Sonderrechte. Er sagt aus, daß zur Erfüllung sog. hoheitlicher Aufgaben ausgewählte Verkehrsteilnehmer, bei denen es sich übrigens nicht nur um "Blaulichtnutzer" handeln muß, sondern z.B. sind auch RegTP (früher Post allgemein) oder Müllabfuhr sowie Straßenreinigung explizit aufgeführt, "unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" (!), von den Vorschriften der StVO befreit sind (weswegen er auch im ersten Teil - "Allgemeine Verkehrsregeln" - der StVO zu finden ist). Blaulicht und schon gar akustisches Sondersignal werden hier nicht mit einer Silbe erwähnt!

Der § 38 StVO regelt bzw. enthält hingegen blaues sowie gelbes Blinklicht und zählt zum zweiten Teil - Zeichen und Verkehrseinrichtungen - der StVO. Hier findet sich das sog. Wegerecht: "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn [...] ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen".

Was sagt uns das? Sonderrechte nach § 35 StVO haben nicht zwangsläufig was mit Wegerechten nach § 38 StVO zu tun (umgekehrt übrigens auch nicht, Bsp. RTW im Stau auf der Autobahn, dessen Pat. zwar den normalen Transport gut verkraftet hätte, aber nicht unbedingt die drei Stunden Stau), an sich nicht mal was mit blauen Lichtern an Autos, das sog. Wegerecht ist hingegen an Blaulicht und Einsatzhorn gebunden und der Gesetzgeber kennt darüber hinaus sogar "Einsatzfahrten", siehe § 38 Absatz 2: "Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur [...] bei Einsatzfahrten [...] verwendet werden." Sachen wie diese:

Sven Skibbe hat geschrieben:
Da kam vorm Ordnungsamt aber dann mal die Aussage "[...] Seien sie froh das die Rettungsdienstmitarbeiter damit schon sehr sparsam umgehen! Rein rechtlich dürfen sie es nämlich nicht ausschalten!"

Lassen mich daher eher schmunzeln; vielleicht hätte sich bei besagtem Ordnungsamt mal jemand kundig machen, das Rechtsamt oder irgendeinen anderen Fachmann fragen sollen...


Jetzt mal von der grauen (StVO-) Theorie zur Praxis:

Dirk Lambertz hat geschrieben:
Wir haben eine unübersichtliche Kreuzung beim rausfahren und wenn ich Maschi bin (das zu 90%) egal welche Uhrzeit HORN kurz an und raus.

Kann man so machen, will ich Dich auch gar nicht von abhalten, mach ich manchmal auch so, muß jeder selbst wissen. Aber - grundsätzlich verhält es sich doch so: a) Tagsüber - Autos an der Kreuzung, ich fahr raus und "brauche" an der Kreuzung das Wegerecht, mach das Horn also an, fahr an die Kreuzung, halte ggf. an, gucke, ob mich auch wirklich alle Verkehrsteilnehmer gesehen haben, und überquere die Kreuzung dann. b) Nachts, weit und breit kein Schw... zu sehen, ich fahr raus und muß im Prinzip mangels anderer Verkehrsteilnehmer das Wegerecht erst gar nicht bemühen (über rote Ampel ist Sonderrecht - § 35!), muß mich aber an der Kreuzung sehr wohl vergewissern, daß da wirklich niemand ist, halte also ggf. auch an und gucke und fahr dann weiter. Was bringt mir im Prinzip das Hörnchen da, nachsehen und ggf. anhalten muß ich sowieso. Das Horn ist da sowieso kein Persilschein, kurz Horn gezogen und drüber ist nicht, weil dann, wenn's dumm läuft, siehe § 35 Abs. 8, die "öffentliche Sicherheit und Ordnung nicht gebührend berücksichtigt" war (auch bezogen auf das Bsp. Deines Kollegen - wäre das Horn angewesen, hätte es für ihn nicht zwangsläufig besser laufen müssen).

Einsatzfahrten nachts, in der absolut verkehrsruhigen Zeit so etwa zwischen 1:00 und 4:00 Uhr, versuche ich persönlich i.d.R. mit sowenig Horn wie möglich zu bewältigen. Ich habe solche Fahrten auch schon ganz ohne Horn "geschafft", wobei es dann sicherlich nicht mit 120 km/h durch die Zone 30 ging. Bei einer Fahrt hauptsächlich auf Vorfahrtstraßen ohne unübersichtliche Einmündungen (man muß ja auch damit rechnen, daß einem selbst die Vorfahrt genommen wird; wobei auch hier dann das Horn nicht wirklich weiterhilft) und jeglichen anderen Verkehr sehe ich da kein gravierendes Problem. Bei jemandem, der aber tatsächlich nachts um 3 nach dem Motto "Horn noch in der Halle an und erst an der Einsatzstellen wieder aus" verfährt, denke ich mir ganz persönlich ehrlich gesagt auch "der Idiot von XY", das muß m.E. nun wirklich nicht sein. Nur weil irgendjemand nachts zu irgendeinem Notfall mit Priorität fahren muß, stellt dies für mich noch lange keine hinreichende Begründung dar, mir den Schlaf (ggf. völlig unnötig) zu rauben. Was ich mir hingegen (für uns) mal sehr wünschen würde wäre, daß einigen Legenden (siehe hier, vom Zitieren der nicht zutreffenden Paragraphen bis zum Klassiker "Blaulicht immer nur mit Horn...") endlich mal ausgemerzt würden, dafür den Fahrern aber mal deutlich mitgeteilt würde, daß z.B. noch so viel Horn bei 120 km/h im geschlossenen Ortsbereich letztlich nichts nützt! § 35 Abs.8 hat da eigentlich einen ganz schönen Inhalt, denn dort steht ja nichts anderes, als daß das alles - § 35, § 38, Sonderrecht, Wegerecht, Blaulicht, Horn - mit dem nötigen Augenmaß zu geschehen hat.


Zuletzt:
Dirk Schramm hat geschrieben:
In diesem Zusammenhang: Gab es nicht mal eine sogenannte "Tag-/Nachtschaltung" für die Sondersignale? Bei dieser Schaltung wurde in den Nachtstunden die Dezibelzahl erheblich reduziert. Gibt es das nicht mehr?

Die gab es mal und gibt es vermutlich noch, allerdings nicht in der von Dir beschriebenen (unterstrichenen) Weise, denn die akustischen Sondersignale sind inkl. der "Lautstärke" in der DIN 14610 geregelt (mind. 110 dB(A)), sondern es handelte sich einfach um einen Kombination des (meist originalen) Max B. Martin -Horns mit einem elektronisch (oder elektro-mechanischen - "Bosch"-Hörner) erzeugten Einsatzhorn, das hat allein etwas mit der Empfindung der Sinale durch den Menschen zu tun, da kommen Ober- und Untertöne, Frequenzen usw. ins Spiel.


Gruß

Daniel


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BeitragVerfasst: 02.03.2008, 21:21 
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@ Dirk:

Ich tippe auf Kreuzberg inna Wiener Str. :D


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BeitragVerfasst: 02.03.2008, 21:34 
Darf ich zu diesem Thema mal etwas aus der Sicht eines Rettungsdienstlers schreiben....

Schaut euch mal diesen Link an......

Da ist wirklich etwas wahres dran...

http://www.myvideo.de/watch/1076546


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BeitragVerfasst: 02.03.2008, 22:41 
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@ Markus

Dieser Film musste man mal den Leuten zeigen, die Wissen doch garnicht was von uns, bei einem Einsatz alles abverlangt wird und auch das wir mit diesen Sachen (Gedanken) klar kommen müssen !

Dazu habe ich auch mal ein Video http://www.myvideo.de/watch/2763372 über Leitsprüche der Feuerwehr


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