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 Betreff des Beitrags: ELW oder KdoW
BeitragVerfasst: 25.03.2022, 17:05 
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Hallo zusammen,

Ich benötige mal das gesammelte Schwarmwissen.

Es geht um den Fahrzeugtyp KdoW bzw. ELW 1 auf PKW-Basis. Und nur PKW, keine Transporter! Bis ca. Mitte der siebziger Jahre wurde diese in der Regel als KdoW bezeichnet, dann aber bis ca. 2000 als ELW 1 und ab ca. 2000 wieder als KdoW.

Meine Fragen daher: Wann wurde diese Bezeichnung exakt geändert, bzw. wurde dies in der DIN so festgelegt? Oder hat jede Wehr ihre PKW mehr oder weniger nach Gutdünken anders benannt? Mir kommt es jedenfalls in vielen Fällen so vor.

Wäre schön wenn hier was rauskommen würde.

Grüße, Dirk


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 Betreff des Beitrags: Re: ELW oder KdoW
BeitragVerfasst: 25.03.2022, 17:57 
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Hi,
zum Datum kann ich leider nichts exakte sagen: Aber bei meiner Heimatwehr in Hessen wurde 1977 ein neuer ELW1 beschafft (Ford Taunus Turnier) der von Anfang an die Bezeichnung "ELW1" trug (Auch der Funkrufname hatte schon die "11!. (Der Vorgänger - ein Käfer - hatte noch die Bezeichnung KdOW). Sein Nachfolger, ein Opel Rekord E (1984) fuhr am Anfang als ELW1 ("1/11") bezeichnet wurde und Anfang/Mitte der neunziger Jahre in ELF1 umbenannt wurde (" Funkrufkatalog Hessen") -> auch aus den MTW`s wurden damals MTF`s. Der Nachfolger (Mercedes W202) trug Anfangs noch die Bezeichnung ELW1 bis er Anfang der 2000er(?) zum KdOW mutierte.


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 Betreff des Beitrags: Re: ELW oder KdoW
BeitragVerfasst: 25.03.2022, 22:21 
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Hallo Dirk,
nach meinen Recherchen ist die Norm DIN 14 507 Teil 5 hier zuständig.
Diese wurde 1999 veröffentlicht.
Ich finde im Netz allerdings nur Beladelisten aus diesem Zeitraum:
http://kfv-dachau.de/media/archive1/din ... 7_1999.pdf
http://kfv-dachau.de/media/archive1/din ... 7_1999.pdf

Bei der Feuerwehr Calw wird aber auf die Umstellung der Bezeichnung im Jahr 1999 hingewiesen:
https://www.feuerwehr-calw.de/technik/f ... rgung.html

Leider findet sich nichts zu der Fahrzeuggröße und zur Umstellung in den siebzigern schweigt sich das Internet auch aus.
Evtl. könnte man über einen Zugang zum DIN Portal auf die Historie der Norm zugreifen können.

Grüße
Jürgen


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 Betreff des Beitrags: Re: ELW oder KdoW
BeitragVerfasst: 26.03.2022, 08:36 
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Hallo Dirk,

dazu habe ich gerade eben folgendes gefunden:

"H.O. Geisel, Landesfeuerwehrschule Bruchsal, stellte 1976 fest, dass bei vielen Feuerwehren in den letzten Jahren Leitstellen-Fahrzeuge entstanden seien, deren Konstruktion bezüglich Fahrzeug, Einrichtung und Beladung unterschiedlich ist. Geisel schlug erstmals zur Vereinheitlichung eine Klassifizierung von drei Größen vor, die vom AA 3 übernommen wurde. Er legte unter den 14507 drei Typen von ELW fest, die sich in Aufgabe, Größe und Ausstattung unterscheiden. Die Normblätter über den ELW 1 und [den] ELW 3 wurden im Oktober 1981 veröffentlicht, der ELW 2 folgte im September 1984 …

Für den ELW 1, dessen Aufgabe die Führung eines Zuges ist, kommen alle viertürigen Personenkraftwagen, Kleinbusse und die sogenannten Geländewagen in Betracht."

(Quelle: Manfred Gihl, Die Geschichte des deutsche Feuerwehrfahrzeugbaus. Wie die Feuerwehren mobil sind. W. Kohlhammer Verlag, Stuttgart 2000, Seite 83)

Weiter heißt es dort (Seite 85):

"Die Folgeausgaben der Normblätter DIN 14507 erschienen im Juli 1999. Der Oberbegriff lautet nun „Einsatzleitfahrzeug“. Neu kam der Kommandowagen (KdoW) auf der Basis von Pkw hinzu, der ohnehin wenig gefragte ELW 3 entfiel..."

Ungünstig war allerdings, dass der Normgeber damit eine Bezeichnung gekapert hatte, für die es bereits seit 1977 eine ganz andere Verwendung gab. In diesem Jahr hatte nämlich das Land Niedersachsen bereits die Technische Weisung Nr. 4 für eine mobile Befehlsstelle erlassen und ihr den Namen "Kommandowagen (KdoW)" gegeben - zu einer Zeit, als der bundesweite Normgeber bei diesem Thema noch tief und fest schlief. :roll: Verwechslungen zwischen "niedersächsischen" KdoW und den ab 1999 bundesweit genormten KdoW (also Pkw) dürfte es sicher ab und an gegeben haben.

Viele Grüße
Thorsten


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 Betreff des Beitrags: Re: ELW oder KdoW
BeitragVerfasst: 26.03.2022, 08:47 
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Beiträge: 1988
Moin zusammen,

So steht es seit 2000 für Schleswig-Holstein geschrieben.......

3.2.1 Einsatzleitwagen ELW 1
Einsatzleitwagen ELW 1 (DIN 14507-2) dienen vorwiegend der Einsatzleitung
• zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen
• als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten
• als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen, jedoch ohne stabsmäßiger Führung.
Basis ist ein Kraftfahrzeug mit geschlossenem, serienmäßigem Aufbau, z. B. ein Kleintransporter. Es dürfen nur Kraftfahrzeuge verwendet werden, die mindestens drei Einstiegtüren haben, eine Innenhöhe im begehbaren Teil von mindestens 1.350 mm aufweisen, und zwei Kommunikationsarbeitsplätze mit einer gemeinsamen Arbeitsfläche von mind. 0,5 m² installiert haben. Hierdurch wird die Trennung Leitstellenfunk und Einsatzstellenfunk an einem gemeinsamen Arbeitstisch sicher gestellt. Eine Trennwand zwischen Fahrer und Mannschaftsraum ist nicht vorgesehen. Der ELW 1 verfügt über diverse fernmeldetechnische Ausrüstungsteile und ist das geeignete Fahrzeug für eine Abschnittsleitung. Das Fahrzeug ist als Sitz der Einsatzleitung kenntlich zu machen. Eine Anhängerkupplung ist nicht zulässig. Die zulässige Gesamtmasse des ELW 1 beträgt max. 3.500 kg.


3.2.3 Kommandowagen KdoW
Kommandowagen KdoW (DIN 14507-5) dienen vorwiegend der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen. Verwendet werden Personenkraftwagen mit geschlossenem, serienmäßigem Aufbau. Das Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2800 kg bei Allradantrieb muss mindestens drei Einstiegstüren haben. Im Gegensatz zum ELW 1 sind hier durch einen Verzicht auf feuerwehrspezifische Modifikationen, wie z.B. eine zweite Batterie, Ladesteckdose, spezielle Lackierung usw., sowie der weitgehenden Reduzierung der Feuerwehr- und fernmeldetechnischen Beladung, kostenreduzierende Maßnahmen in der DIN berücksichtigt worden. Als Funkrufname ist für dieses Fahrzeug als 2. Teilkennzahl die "16" vorgesehen.

Da Feuerwehr ja aber "Ländersache" ist - kann es durchaus zu zeitlichen Verschiebungen gekommen sein und auch in der Umsetzung gab es mit Sicherheit unterschiedliche Anwendungsvarianten.....

Gruß Guido

_________________
erst Lackiert und dann zersägt


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 Betreff des Beitrags: Re: ELW oder KdoW
BeitragVerfasst: 26.03.2022, 14:50 
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Beiträge: 881
Hallo,

Dirk Wieczorek hat geschrieben:
Bis ca. Mitte der siebziger Jahre wurde diese in der Regel als KdoW bezeichnet, dann aber bis ca. 2000 als ELW 1 und ab ca. 2000 wieder als KdoW. [...] Oder hat jede Wehr ihre PKW mehr oder weniger nach Gutdünken anders benannt? Mir kommt es jedenfalls in vielen Fällen so vor.
Das war tatsächlich so! Kleinfahrzeuge bzw. Pkw für die Einsatzführung waren bis 1981 nicht genormt und jeder benannte sie im Prinzip so, wie er meinte - ELW, KdoW, PKW, "Vorfahrwagen", ZFW usw. Kommandowagen - KdoW und Einsatzleitwagen - ELW setzten sich dabei durch, aber ohne klare Abgrenzung, was nun was sein sollte.

In den siebziger Jahren kam dann Bewegung in die Sache, allerdings kurioserweise zunächst genau umgekehrt: ELW wurden als Kleinfahrzeug definiert, die den Einsatzleiter oder Zugführer mit Minimalausrüstung zur Anfahrt zur Einsatzstelle dienen sollten, typischerweise mit einem PKW. Als KdoW sollten Fahrzeuge benannt werden, mit denen die technische Einsatzleitung o.ä. größere Einheiten bzw. Einsätze leiten konnte. (Schriftlich) niedergeschlagen hat sich dieser Gedanke in der technischen Weisung Nr 4 des Landes Niedersachsen, mit der bereits 1977 (als Folge des Waldbrandes) - erstmalig - ein späterer ELW 2 definiert wurde, die offizielle Bezeichnung nach TW 4 war KdoW.

1981 kam dann die DIN 14507 als erste Norm für solche Fahrzeuge und kannte plötzlich gar keinen KdoW mehr, sondern unterteilte in ELW 1, die typischerweise PKW, aber z.B. auch VW Busse usw. sein konnten, in ELW 2 mit Funkraum + Besprechungsraum sowie die ganz großen ELW 3. Unterscheidung der Norm (DIN 14507 Teil 1 = Allgemeine Anforderungen):

  • ELW 1, DIN 14507 Teil 2: 1 x 4m, 1 x 2m HFuG, LxBxH max. 5.500 x 2.100 x 2.700 mm, max. 2.800 kg Straße / Allrad
  • ELW 2, DIN 14507 Teil 3: 2 x 4m, 1 x 2m, 4 x 2m HFuG, Fernsprechapparat, Besprechungs-/Funkraum, LxBxH max. 10.000 x 2.500 x 3.300 mm, max. 7.500 / 9.000 kg Straße / Allrad
  • ELW 3, DIN 14507 Teil 4: 3 x 4m, 1 x 2m, 4 x 2m HFuG, Fernsprechvermittlung, Besprechungs-/Funkraum, LxBxH max. 11.500 x 2.100 x 2.700 mm, max. 16.000 kg nur Straße

(Erst) Ende der neunziger Jahre wurde die Norm grundlegend überarbeitet und im Juli 1999 veröffentlicht. Wieder kurioserweise kehrte man dabei zur alten Bezeichnung KdoW zurück, weil die PKW von den größeren ELW 1 auf VW Bus o.ä. -Basis abgegrenzt werden sollten. Der ELW 3 entfiel wegen der geringen Beschaffungen, der ELW 2 wurde aber hinsichtlich der Kommunikationsmittel angepasst. Unterscheidungen der Norm jetzt:

  • ELW 1, DIN 14507 Teil 2: 2 x 4m, 1 x 2m, 1 x 2m HFuG, Mobiltelefon auf Wunsch, LxBxH max. 5.600 x 2.100 x 2.800 mm, max. 3.500 kg Straße / Allrad
  • ELW 2, DIN 14507 Teil 3: 3 x 4m, 2 x 2m, 4 x HFuG, Telefonanlage, Mobiltelefon, Besprechungs-/Funkraum, LxBxH max. 10.000 x 2.500 x 3.300 mm, max. 7.500 / 9.000 kg Straße / Allrad
  • KdoW, DIN 14507 Teil 5: 1 x 4m, LxBxH max. 5.000 x 2.000 x 2.200 mm, max. 2.500 / 2.800 kg Straße / Allrad

Mit den weiteren Überarbeitungen der Norm wurden lediglich kleine Änderungen bei den Maßen, der zulässigen Gesamtmasse sowie hinsichtlich der Umstellung auf den Digitalfunk umgesetzt.

Normen Historie:

  • DIN 14507-1:1981-10: Allgemeine Anforderungen
  • DIN 14507-2:1981-10: ELW 1
  • DIN 14507-3:1984-09: ELW 2 (das Normblatt wurde tatsächlich erst drei Jahre später und nach dem ELW 3 veröffentlicht - warum - keine Ahnung)
  • DIN 14507-4:1981-10: ELW 3

  • DIN 14507-1:1999-07: Allgemeine Anforderungen
  • DIN 14507-2:1999-07: ELW 1
  • DIN 14507-3:1999-07: ELW 2
  • DIN 14507-4:1981-10: entfallen
  • DIN 14507-5:1999-07: KdoW

  • DIN 14507-1:2004-10: Allgemeine Anforderungen
  • DIN 14507-2:2004-10: ELW 1 - max. Länge 6.000 mm
  • DIN 14507-3:2004-10: ELW 2 - "charakteristische Masse" 10.500 kg
  • DIN 14507-5:1999-07: KdoW

  • DIN 14507-1:2004-10: entfallen
  • DIN 14507-2:2008-03: ELW 1 - Allgemeine Anforderungen integriert, Maße und Masse angepasst
  • DIN 14507-3:2008-03: ELW 2 - Allgemeine Anforderungen integriert, Maße und Masse angepasst
  • DIN 14507-5:2008-03: KdoW - Allgemeine Anforderungen integriert, Maße und Masse angepasst

  • DIN SPEC (Vornorm) 14507-2:2014-04: ELW 1 - Anpassungen Einführung Digitalfunk
  • DIN SPEC (Vornorm) 14507-3:2014-06: ELW 2 - Anpassungen Einführung Digitalfunk
  • DIN SPEC (Vornorm) 14507-5:2014-06: KdoW - Anpassungen Einführung Digitalfunk

Gruß
Daniel


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 Betreff des Beitrags: Re: ELW oder KdoW
BeitragVerfasst: 26.03.2022, 16:34 
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Registriert: 28.09.2008, 18:49
Beiträge: 701
Hallo zusammen,

Vielen Dank für eure umfassenden Antworten.

Abschließend festgehalten wäre es dann so:

bis ca. 1981 KdoW
ab ca. 1981 ELW 1
ab ca. Ende 1999 wieder KdoW

Wobei es teilweise Länder- oder Organisationsbedingte (BF,FF,WF) Abweichungen geben kann.

Grüße, Dirk


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 Betreff des Beitrags: Re: ELW oder KdoW
BeitragVerfasst: 27.03.2022, 20:05 
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Hallo Dirk,
von Berliner Seite kann ich nach Durchsicht der Jahresberichte der Berliner Feuerwehr vermelden, dass mindestens seit 1977 (weiter reichen die mir vorliegenden Berichte nicht zurück) durchgängig nur "Einsatzleitwagen" und keine KdoW geführt wurden. Später wurde in "ELW 1" und "ELW 3" unterschieden.
Das Handbuch für Einsatzleiter der Berliner Feuerwehr (Stand 1985) führt dazu aus: "ELW 1 - Pkw bis 2,8 t zul. Gesamtgewicht. Einsatzleitwagen für Einsatzleiter des A-, B- und C-Dienstes". Bei den ELW 3 handelte es sich um die bekannten Busse für die gemeinsame Einsatzleitung.

Um es noch ein wenig komplexer zu machen: Soweit ich mich erinnere, gab es auch mal eine Zeit, wo eine Umbenennung in "ELF" (für "Einsatzleitfahrzeug") zumindest einmal geplant war (man möge mich ggf. berichtigen). Tatsächlich schien die ein oder andere Feuerwehr entsprechende Fahrzeuge noch mit diesem Kürzel zu beschreiben, wenn man den Beschriftungen auf den Türen Glauben schenken durfte. Und auch in Fahrzeugzulassungspapieren wurde diese Bezeichung durch die Zulassungsbehörden gelegentlich verwendet (z.B. "So.Kfz. Feuerwehr ELF 1").

Einen schönen Abend allseits
Axel


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