Hallo,
Patrick Alexandr hat geschrieben:
Mit Vorraussetzungen meine ich jetzt nicht Blinker, Lichter, etc. weil das ist klar. Mir geht es eher um die Fahrzeugspezifischen Sachen, wie Gewicht, Größe, etc...
Auch hier gilt mal wieder der alte Ausspruch "Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung", hier die StVZO.
Hier begrenzen die Paragraphen 32 "Abmessungen von Fahrzeugen und Zügen" sowie 34 "Achslast und Gesamtgewicht" z.B. die Breite auf regelmäßig max. 2,55 m (Iso-Aufbauten etc.: 2,60 m) und das Gewicht beim üblichen 4-Achser (z.B. WLF) auf 32 Tonnen. Die Straßenzulassung für FLF, die häufig 3 m breit und deutlich schwerer sind, läuft (ganz einfach) über den § 70 "Ausnahmen", im Absatz 4 werden die Feuerwehren sogar namentlich genannt, ansonsten Absatz 1 "Ausnahmen können genehmigen 1. die höheren Verwaltungsbehörden in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller von den Vorschriften der
§§ 32, 32d,
34 und 36, auch in Verbindung mit § 63, ferner der §§ 52 und 65 [...]" usw. usf. (gilt z.B. auch für Kranwagen, nicht nur von Feuerwehren).
Zitat:
warum manche FLF eine haben und manche nicht
Wie von meinen Vorpostern schon geschrieben: Der Flughafen ist Privat- / Betriebsgelände und das Vorfeld, die Roll- sowie Start/Landebahnen etc. vor allem auch kein öffentlicher Verkehrsraum, der Betreiber braucht seine FLF (Flugzeugschlepper, Vorfeldbusse usw.) also grundsätzlich nicht anzumelden. Anders sieht das z.B. schon bei den Zuwegen, Parkhäusern (Gebäudebrandschutz) usw. aus, zwar auch Flughafengelände, aber öffentlicher Verkehrsraum -> Zulassung / Anmeldung erforderlich. Darüber hinaus müssen viele Flughafenfeuerwehren auch den ersten Zugriff bei Flugunfällen in einem bestimmten Radius um den Flughafen herum abdecken (8 Meilen nach ICAO oder so ähnlich, gestaffelt nach Kat.?), also ist die Anmeldung auch hierzu notwendig.
Die Kosten dürften zuletzt speziell bei FLF unerheblich sein. Regelmäßige technische Überprüfungen, analog zur HU und SP, dürften von den Berufsgenossenschaften ebenfalls gefordert werden und, was allgemein wenig bekannt ist, Feuerwehrfahrzeuge (und auch "Krankenkraftwagen") sind generell von der Kfz-Steuer befreit (bei FW-Fahrzeugen Schlüsselnummer 04 im Brief / Schein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil 1 / 2), ich meine auch, bei FLF schon grüne Kennzeichen gesehen zu haben (die bei öffentlichen Feuerwehren jedoch, trotz der Befreiung, nicht zu finden sind, bei RTW usw. der HiOrgs manchmal und deren Ausgabe in diesem Bereich insgesamt seeehr uneinheitlich gehandhabt wird - anderes Thema).
Gruß
Daniel