Hallo,
Jörg Placke hat geschrieben:
Iss vielleicht a weng "offtopic" - ich frage aber trotzdem mal, speziell an den "Erbsenzähler" Daniel:
Weiß jemand exakt, durch was sich die "F"-Ausführungen der jeweiligen Baureihen jeweils von den "normalen" Fahrgestellen unterschieden haben bzw. bei den aktuellen Modellen unterscheiden ?
Gerne
:
1. Meines Wissens verstärkte Bremsen bzw. eine verstärkte Bremsanlage (bin der Meinung, sowas mal irgendwo bei GIHL gelesen zu haben, vielleicht im "Handbuch der Feuerwehr-Fahrzeugtechnik", müßte ich aber noch mal recherchieren).
2. Eventuell auch verstärkte Achsen - habe hier Kopien von Magirus Unterlagen (was nun natürlich für Mercedes nicht viel Aussagen muß...), in denen die verstärkte Export-Hinterachse *) extra und ausdrücklich aufgeführt wird.
3. Andere / verlegte Anbau-Aggregate, z.B. Kraftstofftanks (mitunter kleiner, da zur Erfüllung der DIN-Anforderungen ausreichend), Vorratsbehälter der Druckluftbremsanlage (größer, da verstärkt), ein verstärkter Generator ("Lichtmaschine"; wegen der zusätzlichen Verbraucher wie RKL, Funk usw.) oder auch eine andere Auspuffanlage (inkl. DIN-Anschluß für den Abgasschlauch): Bei alten Magirus (Hauben-) Standard-Feuerwehrfahrzeugen (ich weiß, schon wieder Magirus...) fanden sich die Tanks für Kraftstoff z.B. in der Regel unter dem Beifahrersitz / unter der Sitzbank, bei Daimler wurden / werden die Tanks innerhalb des Rahmens angeordnet, da sonst die durchgehenden Trittbretter zur Aufnahme der Saugschläuche resp. heute tiefgezogenen Geräteräume (o.ä.) nicht möglich - gewesen - wären. Gleiches, Anordnung innerhalb des Rahmens, gilt z.B. auch für die Vorratsbehälter der Druckluftbremsanlage, beides ist übrigens ganz gut z.B. am Fahrgestell des Preiser (T)LF 16 Art.-Nr. 1128 zu sehen.
[4. Ein entsprechend ausgelegter Nebenantrieb für eine FP oder auch Hydraulikpumpe einer Drehleiter - ok, einen NA braucht ein K-, also Kipper-, Fahrgestell auch, daher habe ich diesen Punkt mal in eckige Klammern gesetzt. Außerdem überlege ich grade, ob es nicht auch z.B. GW, also Fahrzeuge ohne festeingebaute Aggregate und folglich auch ohne NA, auf F-Fahrgestellen gab / gibt (?).]
Das wäre für's Erste mal das, was mir zum Thema einfällt. Vielleicht kann jemand anders ja noch etwas Erhellendes dazu beitragen.
Gruß
Daniel
*) Export-Hinterachse: Exportfahrzeuge unterlagen und unterliegen naturgemäß nicht der StVZO, weswegen sie z.B. mitunter im Ausland mit einer höheren zulässigen Gesamtmasse angeboten werden (die sich am technisch Möglichen orientiert), z.B. 19 oder 20 t für einen Zweiachser, bei dem bei uns nach StVZO bei 18 t zGM Schluß ist.